Liebe Anglerinnen und Angler,

der Hamburger Anglerverband möchte das einjährige Bestehen seines Hamburger Angelzentrums in Entenwerder ein. Schaut doch mal dort vorbei, das Zentrum ist super geworden.

Der Link zur Veranstaltung ist hier zu finden:  Anglerfest 27.05.2023

Euer Vorstand

 Liebe Angler! 

Leider sind alle weiteren Angeln in unserem Verein bis einschließlich 3.5.2020 abgesagt! 

Von Heute aus betrachtet gehen wir davon aus, dass wir danach die Angeln dann wieder stattfinden lassen können, allerdings wird dies mit der Vorgabe der Abstandsregelung vom mind. 1,5 m als auch Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase) geschehen.

Für die Mannschaftsangler bedeutet dies u.a. das der Wilster Au Pokal, das Angeln in Delve als auch der Brake Cup sind abgesagt!

Haltet weiter durch und bleibt gesund!

Euer Vorstand

Uns wurden Informationen zu Teil, die wir Euch nicht vorenthalten möchten. Dies wurde uns vom Kreissportfischerverbandes Steinburg e.V. zugespielt:

 

Ab dem 1. Oktober 2018 gilt nun ein Blankaalfangverbot für die Angler im Einzugsgebiet der Elbe.

Der LSFV hat sich bereits auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung mit dem Thema beschäftigt und einstimmig einen Vorschlag unterbreitet. Diesen hat das Ministerium (MELUND) nur teilweise übernommen. Dazu teilt das MELUND mit:

"Abweichend von Ihrem Vorschlag ist es dabei erforderlich, den Schutz auf alle Blankaale, also ohne Festlegung eines Maximalmaßes, zu beziehen. Nur so ist es gewährleistet, dass eine mit der in den Küstengewässern vom 01.11. bis 31.01. für alle Aale > 12 cm festgesetzten Schonzeit „gleichwertige" Maßnahme getroffen wird. Der oberen Fischereibehörde liegen dafür auf der Grundlage der Umsetzung der Landesaalverordnung erhobene Daten zum Anteil der Blankaale am Gesamtfang über die letzten Jahre vor, so dass der gleichwertige Effekt dieser Maßnahme rechnerisch belegt werden konnte. Ihr Vorschlag eines Maximalmaßes von 75 cm hätte dagegen nur einen kleineren Teil der Blankaale geschützt und war daher nicht umsetzbar. Um eine Ungleichbehandlung zwischen Erwerbs- und Freizeitfischerei (die teilweise auch mit berufsfischereilichen Geräten erfolgt) zu vermeiden, haben wir uns entschlossen, eine allgemein gültige Blankaalschonzeit für alle Nutzer dieser Art im Elbesystem zu erlassen. (...) Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass der ICES seit vielen Jahren fordert, die anthropogene Sterblichkeit beim Aal möglichst auf null zu reduzieren. (...) Leider ist es nicht gelungen, zur Umsetzung der „Joint Declaration" eine einheitliche Regelung mit allen Anrainerländern der Elbe zu finden - zu verschieden sind dafür die aktuellen landesrechtlichen Ausgangssituationen. Daher wird es nach derzeitigem Stand zu einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen in den Ländern kommen - von einer reinen 1:1-Übernahme der Küstenschonzeit auf Binnengewässer über die Einführung von Bag Limits für Angler und Küchenfenstern für alle Nutzer bis hin zu einer Erhöhung des Mindestmaßes (...)."

Die Allgemeinverfügung wird für vier Monate gelten und am 31.01.2019 wieder außer Kraft treten.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2019

am 26.01.2019 um 14:00 Uhr

in der Gaststätte „Birkenhain“, Heimstättenstr. 87 in Tornesch

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