Die Aal Schonzeit in Schleswig-Holstein ist wie folgt einzuhalten.
Zeitraum: 01.10.2022 bis 31.12.2022
Wie ich eben noch mal innerhalb eines Telefonates mit der Fischreiaufsicht mitgeteilt bekommen habe, ist das gezielte angeln auf Aal in diesem Zeitraum verboten. Sollte sich Aale als Beifang an der Angel oder aber auch in Reusen einfinden, sind diese schonend wieder zurück zu setzen. Hat der Aal zu tief geschluckt (was er ja mal öfters macht), ist also das Vorfach möglichst bündig am Maul abzuschneiden und das Tier wieder dem Gewässer zuzuführen! Das Tier überlebt dies und scheidet den Haaken über die Haut aus. (Beitrag hierzu)
Dies gilt allerdings nur für die küstennahe Gewässer. unsere Binnengewässer, wie unsere Teiche gilt diese Bestimmung nicht!
Hier noch der Link zur Bekanntmachung über den Bundesanzeiger als PDF:
Viele Grüße
Euer Webmaster