Mindestmaß für den Aal jetzt 45 cm!
Ab Ende Februar gilt in Scheswig-Holstein für den Aal ein Mindestmaß von 45 cm.
Dies gilt für alle Gewässer. - Vom Meer, bis zum Gartenteich. - Also auch für unsere
Gewässer. Anderslautende Bestimmungen, etwa in unseren Erlaubnisscheinen
sind damit hinfällig. Nachzulesen unter Allgemeinverfügung.
Wissenswertes zum Aal gibt es auch als Download beim Landesverband Hamburg